Der rote Faden.
Der 14. September 1396 wurde die Geburtsstunde der neuen städtischen Verfassung, welche dann vierhundert Jahre in Kraft bleiben sollte. An diesem Tage wurde der von Gerlach vom Hauwe verfasste Kölner Verbundbrief verkündet. Von einer in sich geschlossenen Bürgerschaft, die sich in Zünften und Gaffeln verkörperte, ging nunmehr alle Gewalt in der Stadt aus.
Außerhalb der Zünfte und Gaffeln standen die Bauerbänke. Es waren Vereinigungen der in den Außenbezirken ansässige Gemüse- und Ackerbauern. Sie waren vom Rat als verfassungsrechtliche Körperschaften und für die Versorgung der Stadt hoch anerkannt. Bis in das späte 18. Jahrhundert waren sie ein wichtiger Teil der Wirtschafts- und Verfassungsgeschichte Kölns.
Im Verlaufe ihrer Geschichte begannen die „Hellige Knäächte un Mägde“, mit den ihnen zugehörigen Personen als Bauernschütz, Fähnrich und dem Jeckenbäänten, die Jugend der Bauerbänke zu repräsentieren. Die Knäächte pflegten in den Prozessionen der Pfarreien die Statuten der Heiligenfiguren herumzutragen und sich am Nachmittag zum Reigentanz (Rihtanz) zu versammeln. Angeführt vom Bauernschütz und dem Fähndelschwenker zogen sie dann durch die Bauerbank und führten mit ihren Mägden vor den Häusern der Honoratioren anmutige Tänze auf.
Auf ihrem Weg durch die Zeit tanzen, singen und spielen die „Hellige Knäächte un Mägde“ fortan zu den hohen Festen Kölns, auf den Kirmessen und übernehmen Ehrenrepräsentanzen im Dienste und zum Wohle ihrer Stadt.
Seit dem Rokoko – etwa um 1740 – werden die Trachten im überlieferten Schnitt und im historischen „rot, weiß und schwarz“ getragen. Sulpit Boisseree´, Kölns großer Bürger und Freund von Johann Wolfgang von Goethe, wusste davon bereits im Jahre 1816 zu berichten.
Mit dem Beginn der Epoche des romantischen Karnevals im Jahre 1823, werden die „Hellige Knäächte un Mägde“ gemeinsam mit den Roten Funken in den 1. Kölner Rosenmontagszug berufen. In diesem sind sie bis heute vertreten.